Den Unternehmensfall gemeinsam verstehen.
Der Kapitalbedarf folgt dem Unternehmen und seinem Sanierungsplan. Eine Beteiligungsentscheidung braucht mehr als ein günstiges Kaufangebot oder eine überzeugende Technologieidee.
Was vor einer Beteiligung geklärt werden muss.+
Welche Kunden und Leistungen tragen die Fortführung? Warum ist der Betrieb in die Krise geraten? Welche Kosten, Verpflichtungen und operativen Engpässe bestehen? Diese Fragen bilden die Grundlage für die Bewertung eines Falls.
Dazu kommen Erwerbsstruktur, verfügbarer Handlungsspielraum und die Voraussetzungen der Umsetzung. Die konkreten Unterlagen und Prüfungen richten sich nach dem Unternehmen. Offene Annahmen müssen als solche erkennbar bleiben.
Wofür Kapital eingeplant wird.+
Erwerb und Transaktionsaufwand werden von laufender Fortführung, Umsetzung und Reserve unterschieden. Veränderungen brauchen Zeit, während Personal, Lieferanten und Betrieb weiter finanziert werden müssen.
Der Maßnahmenplan legt fest, welche Eingriffe zuerst erfolgen und welches Budget sie benötigen. Technische Integration, neue Entwicklung, Führung und Einarbeitung werden zusammen betrachtet. Eine feste Summe oder prozentuale Aufteilung für alle Opportunities gibt es nicht.
Wie Zusammenarbeit und Fortschritt vereinbart werden.+
Vor einer Beteiligung werden Rolle, Rechte und wirtschaftliche Bedingungen am konkreten Fall besprochen. Dazu gehören auch die Verantwortlichkeiten für Umsetzung und Entscheidungen sowie die Form des Reportings.
Der Fortschritt soll an vereinbarten Meilensteinen und wirtschaftlichen Ausgangswerten nachvollziehbar werden. Das Ziel ist eine Verbesserung des Unternehmens; ein Wertzuwachs oder bestimmter Rückfluss kann daraus nicht zugesagt werden. Konkrete Konditionen werden nicht durch die Website vorweggenommen.
Vom Portalzugang zur Prüfung einer Opportunity.+
Der Einstieg erfolgt über die Anfrage zum Portalzugang. Anschließend wird besprochen, welcher Unternehmensfall zur gewünschten Rolle und zum verfügbaren Kapital passt und welche Informationen für die weitere Prüfung erforderlich sind.
Die Vorstellung einer Opportunity ersetzt keine Prüfung und keine Beteiligungsvereinbarung. Erst der konkrete Fall verbindet Unternehmenssubstanz, Kapitalbedarf, Sanierungsmaßnahmen und die Bedingungen einer möglichen Zusammenarbeit.